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Aktuelle Informationen für alle Burger Unternehmen

23. April 2021

Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite - Änderung Infektionsschutzgesetz

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 1. April 2021:

Überbrückungshilfe III: Deutliche Verbesserungen und neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen 

Informationen für Selbständige und Unternehmen zu Corona-Hilfen des Bundes

Aktuelle Informationen des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wirtschaft des Landes-Sachsen-Anhalt - Corona

IHK-Magdeburg

Corona-News IHK Magdeburg

Verordnungen des LK Jerichower Land

Aktuelle Zahlen und Fakten

Verordnungen und Verfügungen

9. November 2020

Ersten konkrete Eckwerte für die Bundeshilfen:

Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe gelten folgende Rahmenbedingungen:

1.    Gesamtvolumen: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Milliarden Euro haben.

2.    Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:

Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (geschlossen) und Einzelhandelsunternehmen (weiter geöffnet) hält – hier wird die Nothilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen.

3.    Welche Förderung gibt es?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).

Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.

Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.

4.    Anrechnung erhaltener Leistungen: Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

5.    Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November): Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüberhinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.

Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.

6.    Antragstellung: Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de <http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de> ). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Informationen und Unterstützung für Unternehmen des BMWI

19. April 2020

Unter Berücksichtigung der vom Robert Koch-Institut (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlichten Hygienemaßnahmen und Verhaltensempfehlungen (www.infektionsschutz.de/coronavirus/) erhalten Sie unter dem Link:

https://www.bghw.de/die-bghw/faq/faqs-rund-um-corona

Anregungen und Hinweise, um Ihr eigenes Konzept zum Schutz der Beschäftigten und Kunden zu erstellen.

In der Regel sind es einfache Maßnahmen der Hygiene und des Verhaltens sowie entsprechender Schutzausrüstung, wie sie auch sonst im Rahmen der Vorbeugung von Infektionskrankheiten üblich sind. Wesentlich ist, dass sie konsequent von jedem/jeder Einzelnen beachtet und umgesetzt werden. (Quelle: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik; www.bghw.de;)

16. April 2016

Vierte Corona-Eindämmungsverordnung der Landesregierung incl. Bußgeldkatalog - Stand 16. April 2020, 16.10 Uhr

zur Textfassung

9. April 2020


Systemrelevante Unternehmen

„Viele Unternehmen sorgen sich derzeit wegen eventueller behördlicher Einschränkungen für ihren Betrieb und wenden sich an verschiedene Stellen, um mit einer Bescheinigung als „systemrelevantes“ Unternehmen oder „Teil der kritischen Infrastruktur“ vorzubeugen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass Unternehmen eine solche Bescheinigung zur Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit nicht benötigen. Abgesehen von den in der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 3. SARS-CoV-2-EindV) vom 2. April 2020 genannten Bereichen gibt es keine gezielten Einschränkungen von Produktions-, Leistungs- und Lieferprozessen. Auch für die Beschäftigten sind keine „Berechtigungsscheine“ notwendig. Die von der Landesregierung erlassenen Ausgangsbeschränkungen erlauben das Verlassen der eigenen Wohnung zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Der Weg zur Arbeit ist nicht untersagt und dienstliche Fahrten sind erlaubt."

Informationen des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie „Handlungsempfehlungen für Unternehmen insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen“ vom 26. März 2020:

Handlungsempfehlungen des BA für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

 

 

 

 

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